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Mieterrechte bei Kündigung wegen Eigenbedarfs
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Autor:  tango tiger [ Mi 13. Okt 2010, 12:10 ]
Betreff des Beitrags:  Mieterrechte bei Kündigung wegen Eigenbedarfs

"Mittwoch, 13. Oktober 2010 14:00 Uhr
BGH stärkt Mieterrechte bei Kündigung wegen Eigenmbedarfs
Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Mieter gestärkt. In einem heute in Karlsruhe veröffentlichten Urteil werden Eigentümer verpflichtet, nach Kündigung wegen Eigenbedarfs dem betroffenen Mieter eine im selben Haus freiwerdende, vergleichbare Wohnung anzubieten. Sonst ist die Kündigung unwirksam. Im konkreten Fall hatte eine Hausbesitzerin einem Ehepaar gekündigt. Die Wohnung sollte von ihrer eigenen Tochter bezogen werden. Noch während der Frist wurde ein ähnliches Apartment im Haus frei, das dem Paar aber nicht angeboten wurde. (AZ: VIII ZR 78/10)"

http://www.dradio.de/nachrichten/201010131400/1

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