http://www.dradio.de/dlf/sendungen/verb ... pp/976169/"Keine Pflicht zur Wohnungsrenovierung bei Auszug
Viele Klauseln in Mietverträgen sind nach neuerer Rechtsprechung ungültig
Von Margret Bielenberg
Wer seine Wohnung kündigt, muss nicht grundsätzlich die gesamte Wohnung renovieren. Entsprechende Endrenovierungsklauseln sind ungültig, entschied kürzlich der Bundesgerichtshof. Wer trotzdem renoviert hat, kann sogar seine Ausgaben zurückbekommen. Weiterhin gilt aber: Wohnungen müssen in ordentlichem Zustand und ohne Schäden übergeben werden.
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"Als Beispiel kann man nennen Klauseln, wo drin steht, dass die Wohnung jetzt weiß zurückzugeben ist, sind unwirksam. Klauseln, wo drin steht, dass der Mieter in starren Fristen alle drei, fünf Jahre renovieren muss, ist auch unwirksam. Was noch unwirksam sein könnte, sind sogenannte Abwälzungsklauseln, in denen dem Mieter Geldquoten auferlegt werden, je nachdem in welchen Zeiträumen er hätte renovieren müssen und nicht renoviert hat." "