"Grundsatzurteil
Kinderporno-Konsum im Internet ist strafbar
Das Anschauen von Kinderpornos im Internet ist strafbar. Das hat das Hamburger Oberlandesgericht entschieden. Auch durch das kurzfristige Herunterladen in den Arbeitsspeicher eines Computers seien Nutzer im Besitz der Dateien, heißt es in der Entscheidung. Sie gilt als Grundsatzurteil.
Hamburg - Das Anschauen kinderpornografischer Bilder und Videos im Internet ist auch dann strafbar, wenn die Dateien nicht manuell auf dem Computer gespeichert werden. Das entschied das Hamburger Oberlandesgericht am Montag und stellte damit den kurzfristigen Gebrauch dem Besitz von Daten gleich. Auch durch das zweitweise Herunterladen in den Arbeitsspeicher eines Computers, ohne ein manuelles Abspeichern, seien Nutzer im Besitz der Dateien, hieß es in der Begründung. "
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0 ... 97,00.html