"BGH-Urteil
Betreiber offener W-Lans riskieren Abmahnung
Wer ein W-Lan nicht per Passwort schützt, setzt sich künftig juristischen Risiken aus: Der Betreiber eines ungeschützten W-Lans kann laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs zur Unterlassung verurteilt werden, wenn über seinen Anschluss Illegales geschieht.
Karlsruhe - Privatleute sind für die unberechtigte Nutzung ihres W-Lan-Anschlusses verantwortlich, wenn sie den Zugang nicht ausreichend gesichert haben. Wenn ein Dritter über den Zugang illegal Musiktitel herunterlädt, kann der Inhaber des Anschlusses zur Unterlassung verurteilt werden. Ein weitergehender Anspruch auf Schadensersatz bestehe jedoch nicht, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch verkündeten Urteil. "
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpoli ... 52,00.html--------------------
"Drahtlos ins Internet
Was das W-Lan-Urteil für Sie bedeutet
Von Christian Stöcker
Wer über W-Lan ins Internet geht, sollte aufpassen: Das Drahtlosnetz muss mit einem Passwort geschützt werden, hat der Bundesgerichtshof entschieden - sonst droht womöglich teure Post vom Anwalt. Das Urteil hat Folgen für Privatanwender. SPIEGEL ONLINE beantwortet zentrale Fragen."
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpoli ... 27,00.html----------------------
"Urteil
Betreibern offener WLANs droht Abmahnung
12. Mai 2010, 10:42 Uhr
Der Bundesgerichtshof hat ein Grundsatzurteil gefällt. Internetnutzer müssen nicht für Schäden aufkommen, wenn Nachbarn ihren ungesicherten WLAN-Zugang etwa zu illegalen Downloads nutzen. Allerdings können sie abgemahnt werden und müssen dafür die Kosten in niedriger dreistelliger Höhe tragen.
...(AZ: I ZR 121/08) "
http://www.welt.de/webwelt/article75949 ... hnung.html