"BAG-Urteil
Leiharbeiter können Lohn für mehrere Jahre nachfordern
Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechte von Leiharbeitern erneut gestärkt: Sie haben vier Jahre Zeit, um ihren Anspruch auf gleichen Lohn geltend zu machen. Der Zeitarbeitsbranche drohen damit Nachforderungen in immenser Höhe.
Erfurt - Zehntausende Zeitarbeiter können den gleichen Lohn einfordern wie die Stammbelegschaft - und das für mehrere Jahre rückwirkend. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Mittwoch entschieden. Laut Gesetz müssen Leiharbeitnehmer ihre Ansprüche auf gleichen Lohn innerhalb von vier Jahren geltend machen. Kürzere Fristen, die tarifvertraglich für Lohnnachforderungen der Stammmitarbeiter festgelegt wurden, gelten für Leiharbeitnehmer nicht, urteilte das BAG
(5 AZR 7/10). "
http://www.spiegel.de/wirtschaft/sozial ... 31,00.html