"Kündigung bei Kleinigkeiten Wie kann ich mich wehren? Von Margret Bielenberg
Auch auf den ersten Blick geringfügiges Fehlverhalten kann ein Kündigungsgrund sein - gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten suchen manche Arbeitgeber nach geradezu nach Fehlern, um sie verhaltensbedingt kündigen zu können. Wann dürfen Arbeitgeber kündigen und wie sollte sich der Mitarbeiter am besten verhalten?
Ein gegessenes, nicht bezahltes Brötchen in der Bäckerei oder ein Kugelschreiber in der Hemdtasche auf dem Nachhauseweg. Beides kann Arbeitnehmern zum Verhängnis werden, auch wenn es sich um Kleinigkeiten handelt - denn unabhängig vom Wert des Gegenstands handelt es sich um Diebstahl. Arbeitgeber müssen in so einem Fall keine Abmahnung aussprechen, sie können fristlos kündigen. Allerdings werde immer der Einzelfall geprüft, erklärt Johannes Wuppermann, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Hamburg:..."
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